Zahnlackierung als Schutz der Zähne.
Die Kauflächen der großen Backenzähne (Molaren) sind besonders nach dem Zahndurchbruch am meisten kariesgefährdet. Wir tragen eine Fissuren-oder Grübchenversiegelung auf und verschließen somit die Eintrittspforten der Karies mit einem Kunststoffmaterial. Vorzugsweise ist eine Versiegelung angezeigt bei :
- kariesfreien Fissuren und Grübchen bei Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko und /oder erschwerten Mundhygienebedingungen
- kariesfreien tiefen, zerklüfteten Fissuren oder Grübchen
- Fissuren und Grübchen mit oberflächlicher Schmelzkaries
- Reparatur verlorengegangener Anteile einer Versiegelung
- Fissuren und Grübchen mit oberflächlicher Schmelzkaries
- Milchmolaren, Prämolaren und Grübchen bei Front-und Eckzähnen bei einem bestehenden Kariesrisiko.
Der 1. Termin dient dem gemeinsamen Kennenlernen in entspannter Atmosphäre.
Die Behandlung dauert in der Regel nur einige Minuten, ist schmerzfrei und Zahnsubstanz-schonend.
- wir reinigen und untersuchen sorgfältig die Kauflächen
- es erfolgt eine Konditionierung ( Anrauung) der äußeren Schmelzoberfläche mit einem Säure -Gel, dieses wir nach einigen Sekunden vorsichtig abgespült und der Zahn getrocknet
- das Kunststoffmaterial wird aufgetragen und direkt lichtgehärtet.
- Der Zusammenbiß wird geprüft und ein Fluoridpräparat aufgetragen.
In seltenen Fällen können lokale Effekte beim Umgang mit Säure-Gelen beobachtet werden.
Nebenwirkungen nach der Versiegelung treten extrem selten auf. Trotz sorgfältiger Verarbeitung kann es passieren, daß Teile der Versiegelung verloren gehen. Dies überprüfen wir im Rahmen der routinemäßigen Kontrolluntersuchungen regelmäßig.
Bei Kindern und Jugendlichen von 6-17 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Versiegelung der 1. und 2.bleibenden Backenzähne im Rahmen der Individualprophylaxe.
Die Fissurenversiegelung an Milchmolaren und Prämolaren, sowie Grübchen der Front-und Eckzähne kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Für diese zahnärztlichen Leistungen muss die privatrechtliche Gebührenordung für Zahnärzte (GOZ) herangezogen werden.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Leitlinie Fissurenversiegelung der deutschen Gesellschaft für Zahn-Mund und Kieferheilkunde (DGZMK) 2010
www.dgzmk.de
Zu jeder Leistung beraten wir Sie im Rahmen unseres Behandlungsplanes ganz individuell.